Mitteilungen aus dem Verband

Prof. Dr. Michael Borgolte erhält Europäischen Forschungspreis 2011

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands gratuliert Prof. Dr. Michael Borgolte...

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Aktuelles aus der Geschichtswissenschaft

Stellenausschreibung am Lehrstuhl f. Alte Geschichte, Universität Würzburg

An der Julius‐Maximilians‐Universität Würzburg ist am Lehrstuhl für Alte Geschichte (ab 1. April...

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Veranstaltungen

Konf: Marginalized Masculinities and the Nation. Global Comparisons, 1800-1945

Simon Wendt, University of Frankfurt; Pablo Dominguez, Humboldt University Berlin
15.03.2012-17.03.2012, Heidelberg, Heidelberg Center for American Studies

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Mitglied werden

Mitglied im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. können werden:

  • Hochschullehrer/innen der Geschichte und verwandter Fächer
  • Lehrer/innen der Geschichte und verwandter Fächer 
  • Mitglieder und Mitarbeiter/innen historischer Forschungs- und Lehrinstitute
  • Archivare/rinnen
  • Bibliothekare/rinnen
  • Mitarbeiter/innen von Museen
  • Privatpersonen, die ein geschichtswissenschaftliches Studium abgeschlossen oder dem Gebiet der Geschichtswissenschaft literarische Arbeiten gewidmet haben

Der Verband kann natürliche und juristische Personen, die ein begründetes Interesse an der Arbeit des Verbandes haben, als fördernde Mitglieder aufnehmen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Fördernde Mitglieder genießen die Rechte der ordentlichen Mitglieder, sie haben jedoch kein Stimmrecht und können weder dem Ausschuss noch dem Vorstand angehören.

Mitgliedsbeitrag

Der (steuerlich absetzbare) Mitgliedsbeitrag beträgt nach Beschluss der Mitgliederversammlung 2008 derzeit jährlich bei 50 € bzw. 3 € für anstellungslose Kolleginnen und Kollegen. Derzeit ist der ehrenamtlich tätige Ausschuss noch nicht in der Lage, den Beitrag weiter zu differenzieren bzw. sozial zu staffeln. Für Mitglieder mit höherem und langfristig gesichertem Einkommen besteht jedoch selbstverständlich die Möglichkeit, den Jahresbeitrag dem eigenen Einkommen entsprechend nach oben hin anzupassen.

Ab dem Jahr 2010 greift eine neue Regelung den ermäßigten Beitrag betreffend: Ein Nach- bzw. Hinweis für den Bezug eines Stipendiums oder evtl. Anstellungslosigkeit muss jährlich bis Ende Februar erbracht werden, ansonsten wird der normale Mitgliedsbeitrag gebucht. Wir danken für Ihr Verständnis!