Mitteilungen aus dem Verband

Pressemitteilung: Stellungnahme des VHD zu neuen Hessischen Bildungsstandards

Der VHD fordert die Verantwortlichen in der Diskussion um neue hessische Bildungsstandards...

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Aktuelles aus der Geschichtswissenschaft

Ausschreibung: FÜNFTER DEUTSCH-FRANZÖSISCHER PARLAMENTSPREIS

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche...

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Veranstaltungen

CFP: China in World History and World History from the Center and the Periphery

World History Association; Global History Center (Capital Normal University) Beijing, Beijing
07.07.2011-11.07.2011, Capital Normal University
Deadline: 15.12.2010

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Mitglied werden

Mitglied werden können satzungsgemäß Lehrer/innen der Geschichte und verwandter Fächer an Hochschulen und Schulen, Mitglieder und Mitarbeiter/innen historischer Forschungs- und Lehrinstitute, Archivare/rinnen, Bibliothekare/rinnen und Mitarbeiter/innen von Museen sowie Privatpersonen, die ein geschichtswissenschaftliches Studium abgeschlossen oder dem Gebiet der Geschichtswissenschaft literarische Arbeiten gewidmet haben.

Der Verband kann natürliche und juristische Personen, die ein begründetes Interesse an der Arbeit des Verbandes haben, als fördernde Mitglieder aufnehmen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Fördernde Mitglieder genießen die Rechte der ordentlichen Mitglieder, sie haben jedoch kein Stimmrecht und können weder dem Ausschuss noch dem Vorstand angehören.

Der (steuerlich absetzbare) Mitgliedsbeitrag beträgt nach Beschluss der Mitgliederversammlung 2008 derzeit jährlich bei 50 € bzw. 3 € für anstellungslose Kolleginnen und Kollegen. Derzeit ist der ehrenamtlich tätige Ausschuss noch nicht in der Lage, den Beitrag weiter zu differenzieren bzw. sozial zu staffeln. Für Mitglieder mit höherem und langfristig gesichertem Einkommen besteht jedoch selbstverständlich die Möglichkeit, den Jahresbeitrag dem eigenen Einkommen entsprechend nach oben hin anzupassen.

Ab diesem Jahr greift eine neue Regelung den ermäßigten Beitrag betreffend: Ein Nach- bzw. Hinweis für den Bezug eines Stipendiums oder evtl. Anstellungslosigkeit muss jährlich bis Ende Februar erbracht werden, ansonsten wird der normale Mitgliedsbeitrag gebucht. Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft schriftlich an die Geschäftsstelle des Historikerverbandes; zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bitten wir Sie uns ebenfalls schriftlich eine Einzugsermächtigung zu erteilen.