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Universität Duisburg-Essen
05.12.2013-07.12.2013, Essen, Campus Essen, Casino
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08.05.2012 16:11

Stellungnahme des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. zur 12-Jahresregelung im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WZVG)

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz von 2007 sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die 12-Jahres-Regelung im Hochschulrahmengesetz von 2002 entschärfen und bei erfolgreicher Einwerbung von Drittmitteln eine Weiterbeschäftigung für Wissenschaftler/innen auch nach Ablauf der 12 Jahre regelmäßig möglich machen. Die Gesetzesnovelle reagierte auf eine allseits festgestellte Fehlentwicklung der Wissenschaftspolitik, zeitigte jedoch ihrerseits bedenkliche Folgen:

Die jüngste Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat zur Folge, dass an verschiedenen Universitäten in Deutschland PostdoktorandInnen bzw. Habilitierte, die die Beschäftigungszeit von 12 Jahren an Universitäten überschritten haben, wenn überhaupt, nur unter größten Schwierigkeiten eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erhalten. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst oder die ProfessorInnen, denen ihre Stelle zugeordnet ist, für die Stelle erfolgreich Drittmittel eingeworben haben. Einige Universitäten gehen sogar so weit, die zuständigen Institute zu zwingen, für Drittmittel beschäftigte Personen, die die 12-Jahres-Frist überschritten haben, Bürgschaften zu übernehmen, falls jene sich einklagen sollten. Die meisten Institute können dies nicht leisten – es ist auch nicht ihre Aufgabe. Die Erfahrung zeigt zudem, dass fast jede Universität bereits bei der Erfassung der Dienstzeiten in Bezug auf Hilfskraftzeiten, Stipendienzeiten etc. die 12 Jahre anders berechnet, so dass auch schon vor Erreichen der Ausschlussfrist bei einem Wechsel an andere Universitäten große Probleme entstehen können und so die Basis einer Zukunftsplanung unsicher bleibt. Für die Betroffenen macht diese Auslegung des WZVG die Ausübung Ihres Berufes faktisch unmöglich und zwingt sie nicht selten, ins Ausland abzuwandern. Der Historikerverband betrachtet diese erzwungenen Brüche als eine inakzeptable Fehlentwicklung, die hoch qualifizierte, im Wettbewerb um Drittmittel erfolgreiche WissenschaftlerInnen, deren langjährige Qualifizierung im deutschen Wissenschaftssystem öffentliche Mittel und persönliche Entbehrungen gekostet hat, in unverantwortbarer Weise trifft. Das ist weder wissenschaftlich noch menschlich akzeptabel.

Denn auch die bei der Reformierung des Hochschulrahmengesetztes genährte Vorstellung, dass Karrieren in der Regel nach 12 Jahren verstetigt werden sollen, wird von der Realität nicht erfüllt. Die Zahl der qualifizierten Bewerber ist hoch, während nicht zuletzt durch politische Maßnahmen die Zahl der Dauerstellen an deutschen Universitäten schrumpft, zumindest aber stagniert. Die Situation ist dabei in Deutschland besonders dramatisch, da hier im Gegenzug zu den meisten anderen Ländern nur 13% aller Stellen an Universitäten unbefristete W2/W3 Professuren sind. Die Aussichten für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind also keineswegs als rosig zu bezeichnen.

Es scheint dem Historikerverband auch erneut an der Zeit, auf das allgemein wachsende Missverhältnis zwischen wissenschaftlichem Nachwuchs und dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeiten hinzuweisen. Sowohl aus sozialen wie aus wissenschaftlichen Gründen halten wir es für nicht akzeptabel, dass ein Großteil des wissenschaftlichen Nachwuchses ohne Perspektive dasteht. Die Drittmittelbeschäftigung auch über das 12. Jahr hinaus bot hier zumindest die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen. Diese Möglichkeit muss erhalten bleiben.

Der Historikerverband weist nachdrücklich auf diesen für alle universitären Fächer bedrückenden Missstand hin und plädiert dafür, die 12-Jahresregelung für Forschungseinrichtungen und Universitäten aufzuheben und arbeitsrechtliche Regelungen zu treffen, die sich an den Realitäten der gegenwärtigen Lehr- und Forschungssituation orientieren. Hochqualifizierte WissenschaftlerInnen sollten nicht per Gesetz daran gehindert werden, sich um die Finanzierung öffentlich geförderter Forschungsprojekte zu bewerben. Darauf aber liefe die Verweigerung eines – aus Drittmitteln finanzierten – Anstellungsverhältnisses durch die Universitäten hinaus.

Frankfurt am Main, 08. Mai 2012

Kontakt:
Dr. des. Nora Helmli
Geschäftsführung
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V.
Goethe-Universität Frankfurt
Grüneburgplatz 1
60323 Frankfurt
www.historikerverband.de

V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Simone Lässig (Schriftführerin)