Protest gegen die Besondere Gebührenverordnung BKM – BGebV BKM
Sehr verehrte Frau Staatsministerin Roth, sehr geehrter Herr Professor Hollmann,
die Besondere Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM – BKMBGebV) vom 31. August 2021 stellt die zeithistorische Erforschung der neuesten Zeit vor erhebliche Probleme: Demnach „werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben,“ die insbesondere auf Grund des Bundesarchivgesetzes sowie des 2. Stasi-Unterlagen-Gesetzes erbracht werden. (§ 1 Abs. 1)
Die daraus resultierenden Kosten bedeuten vor allem für wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten im Bereich der neuesten Zeitgeschichte eine erhebliche Hürde, welche die Bearbeitung derartiger Themenfelder stark erschweren. Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V. fordert die BKM daher dringend auf, diese forschungsfeindliche Gebührenregelung wieder aufzuheben oder zumindest so abzuändern, dass die genannten Probleme beseitigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Lutz Raphael Vorsitzender
Diesen Inhalt empfehlen