VHD bezieht Stellung zum WissZeitVG

22. Juni 2026

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der Vorstand des VHD Stellung zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bezogen. Im Schreiben an das Bundesministerium für Forschung, Technik und Raumfahrt kommentiert der Verband die Vorlage des Referent:innenentwurfs für eine Novellierung des WissZeitVG. Insgesamt konstatiert die Verbandsführung, dass trotz einiger Verbesserungen die vielfältigen Erwartungen bei weitem nicht erfüllt sind. 

Der VHD stellt heraus: Die Arbeitsbedingungen und Karrierewege von betroffenen Wissenschaftler:innen müssen grundsätzlich verbessert werden. Gute, international wettbewerbsfähige Lehre und Forschung sind nur möglich, wenn die Universitäten und andere wissenschaftliche Institutionen attraktive Arbeitsbedingungen für alle Stufen des akademischen Systems bereitstellen.

Insbesondere betont der VHD die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform der Personalstruktur – beispielsweise in Form des Ausbaus von Tenure Track-Stellen und Lösungen für nicht-berufene Privatdozent:innen. Zwar sei der Umbau der Personalstruktur zuvorderst Aufgabe der Universitäten. Die Reform bedürfe aber einer gesicherten rechtlichen und finanziellen Umgebung, die Bund und Land sicherstellen müssen.

Mit Blick auf die konkreten Änderungen zum Befristungsrecht kritisiert der VHD unter anderem den Wegfall der Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Zeiten während der Promotion auf die Dauer der Qualifikationsbefristung für PostDocs anzurechnen und die damit verbundene Verkürzung der Gesamtbefristungsmöglichkeiten. Die neue Regelung setze Fehlanreize; etwa dahingehend, dass inhaltlich abgeschlossene Projekte zurückzuhalten und neue Forschungsergebnisse nicht öffentlich zur Diskussion gestellt würden; oder dass junge Forscher:innen trotz des inhaltlichen Abschlusses ihres Projekts schlechter dotierte Promotionsstellen fortzuführen, um die Gesamtdauer möglicher Qualifikationsbefristung zu nutzen.