WissZeitVG
Aus Sicht des VHD sollte Leitidee der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) sein, Regelungen zu schaffen, die attraktive wissenschaftliche Karrieren und innovative wissenschaftliche Forschung in Einklang mit den unterschiedlichen Fachkulturen nachhaltig ermöglichen.
- Sie sollte eine Rahmenordnung bereitstellen, die für Verwaltungen transparent und verlässlich umsetzbar ist. Das Gesetz muss sicherstellen, den Missbrauch befristeter Beschäftigungen zu verhindern, und ihn dort, wo er im Interesse der wissenschaftlichen Karrieren und ihrer verlässlichen Planung sinnvoll ist, nicht zu verhindern.
- Es muss einen verlässlichen Rahmen für eine kontinuierliche Nachwuchsförderung und -rekrutierung an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bilden.
- Die Finanzierung der Grundausstattung von Universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen muss verbessert werden, die systematische Querfinanzierung durch Drittmittel ein Ende finden. Ohne eine Hinterlegung mit entfristeten Geldern werden entfristete Positionen nicht ausgebaut.
- Es bedarf klarerer Regeln bei der Qualifizierungsbefristung. Für Promotion und Zweite Qualifizierung (Habilitation, „Zweites Buch“ bzw. zweite Forschungsleistung) müssen fachadäquate Mindestbefristungen eingeführt werden.
- Das Kernproblem der Rechtsunsicherheit und der damit gegebenen Willkür in der Verwaltungspraxis zu Lasten junger Forschender, die nicht weiterbeschäftigt werden dürfen, muss abgestellt werden.