Das Auswerten, Analysieren und Zeigen von Film- und Audioaufnahmen ist nicht mehr wegzudenken aus der geschichtswissenschaftlichen Forschung und Lehre. Audiovisuelle Medien sind viel mehr schon in den letzten Jahrzehnten zu festen Bestandteilen in beiden Bereichen geworden. Nur stellen sich viele Historiker:innen die Frage, wie und in welcher Form Filmsequenzen, Spielfilme, Fotografien, Lieder, Interviews und andere audiovisuelle Materialien genutzt werden dürfen. Wie können sie zum Einsatz kommen, ohne gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen? Verbindliche Antworten auf Fragen rund um das Urheberrecht von audiovisuellen Medien in Forschung und Lehre gibt das vom VHD zusammen mit der Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM) und NFDI4Culture in Auftrag gegebene überarbeitete Rechtsgutachten.

Grundlage der aktualisierten Fassung ist ein bereits 2015 von Prof. Dr. Paul Klimpel und Dr. Eva-Marie König erstelltes Gutachten. Prof. Dr. Paul Klimpel und Fabian Rack (beide iRights.Law Berlin) haben dieses – zusammen mit Dr. Martin Albrecht-Hohmaier, Christoph Eggersglüß und Dr. Alexander Stark (alle NFDI4Culture) – nun an die neusten Rechtsprechungen angepasst. Veränderte Urheberrechtsrichtlinien von deutscher und europäischer Gesetzgeberseite werden ebenso rechtlich eingeordnet wie technische Neuerungen. Hier ist zum Beispiel an das Aufkommen von Streamingdiensten zu denken, die zunehmend ältere Formate verdrängen.

Das Gutachten „Audiovisuelle Materialien in Forschung und Lehre – eine Übersicht zu urheberrechtlichen Aspekten“ steht allen Interessierten online zur Verfügung:

Eine pdf-Version finden Sie unter anderem hier: